SiGeKo & Fremdfirmenkoordination
Wo mehrere Firmen gleichzeitig arbeiten, entstehen gegenseitige Gefährdungen. Flight Event übernimmt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach Baustellenverordnung und die Fremdfirmenkoordination – auf Baustellen, in Industrie- und Gewerbebetrieben, bei Instandhaltung und Revisionen, in Hallen und Versammlungsstätten sowie bei Veranstaltungen.
Leistungen der Koordination
SiGeKo nach Baustellenverordnung
Koordination in Planungs- und Ausführungsphase für Neu-, Um- und Rückbau, Industrie- und Gewerbebau sowie temporäre Bauten. Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten.
Fremdfirmenkoordination
Abstimmung der Arbeiten, wenn Beschäftigte mehrerer Firmen am selben Arbeitsort tätig sind – im Werk, in der Halle, auf dem Gelände oder bei Auf- und Abbau.
Instandhaltung, Revisionen & Stillstände
Koordination von Partner- und Fremdfirmen bei Wartung, Umbau und Anlagenstillständen in Industrie und Gewerbe: Ablaufplanung, Schnittstellen und Sicherheitsbesprechungen.
Einweisung & Freigaben
Abgleich der Gefährdungsbeurteilungen, Einweisung der Fremdfirmen in die Gefahren vor Ort und Organisation von Erlaubnisverfahren für gefährliche Arbeiten wie Heißarbeiten oder Arbeiten in der Höhe.
Baustellenordnung & Begehungen
Verbindliche Regeln für alle beteiligten Firmen, regelmäßige Begehungen, Dokumentation der Feststellungen und Abstimmung notwendiger Maßnahmen mit den Verantwortlichen.
Veranstaltungen & temporäre Bauten
Auch bei Auf- und Abbau von Bühnen, Tribünen, Zelten und Messeständen. Mehr dazu unter SiGeKo für Veranstaltungen.
Wann SiGeKo und Fremdfirmenkoordinator gebraucht werden
Ob Baustelle, Werkshalle oder Veranstaltungsgelände: Sobald mehrere Firmen am selben Ort arbeiten, verlangt das Arbeitsschutzrecht Abstimmung. Welche Regelung greift, hängt vom Projekt ab.
Baustellenverordnung
Sind auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, bestellt der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren (§ 3 BaustellV). Ein SiGe-Plan ist zusätzlich erforderlich, wenn eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt werden.
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Außerhalb von Baustellen gilt: Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz, müssen die Arbeitgeber zusammenarbeiten (§ 8 ArbSchG). Soweit es zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung erforderlich ist, ist eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt (§ 6 DGUV Vorschrift 1).
Erhöhte Gefährdung
Besteht bei der Verwendung von Arbeitsmitteln eine erhöhte Gefährdung für Beschäftigte anderer Arbeitgeber, ist ein Koordinator schriftlich zu bestellen (§ 13 BetrSichV).
Verantwortung bleibt
Der Koordinator stimmt ab, weist ein und überwacht. Die Verantwortung der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten bleibt bestehen.
Qualifikation und Einsatzgebiet
Zertifiziert
Flo Popp ist Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach Baustellenverordnung, qualifiziert nach RAB 30, Anlage B und C, sowie zertifizierter Fremdfirmenkoordinator. Beide Zertifikate stammen von ExpertMe.
Praxis in der Koordination
Dazu kommen mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Leitung großer Teams und vieler Gewerke unter Zeitdruck – als technischer Leiter und Gesamtproduktionsleiter.
Branchen
Hoch-, Um- und Rückbau, Industrie- und Gewerbebau, Instandhaltung und Anlagenstillstände, Hallen und Versammlungsstätten, Messen und Veranstaltungen.
Einsatzgebiet
Von Bubenreuth bei Erlangen in der Metropolregion Nürnberg aus – in Franken und Bayern, deutschlandweit und international.
Häufige Fragen zu SiGeKo und Fremdfirmenkoordination
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator stimmt nach Baustellenverordnung die Arbeitsschutzmaßnahmen ab, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind – in der Planungsphase und während der Ausführung. Er erstellt den SiGe-Plan, stellt eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammen und achtet auf die Umsetzung der Maßnahmen.
Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, muss der Bauherr geeignete Koordinatoren bestellen (§ 3 BaustellV). Ein SiGe-Plan ist zusätzlich nötig, wenn eine Vorankündigung erforderlich ist – etwa bei mehr als 30 Arbeitstagen mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten oder mehr als 500 Personentagen – oder wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt werden.
Er stimmt die Arbeiten ab, wenn mehrere Firmen am selben Arbeitsort tätig sind – etwa bei Instandhaltung, Revisionen und Anlagenstillständen, in Produktionshallen oder bei Auf- und Abbau. Er gleicht Gefährdungsbeurteilungen ab, sorgt für die Einweisung in die Gefahren vor Ort, organisiert Freigaben und greift bei Gefahr ein; die dafür nötige Weisungsbefugnis überträgt ihm der Auftraggeber.
Der SiGeKo ist in der Baustellenverordnung geregelt und wird vom Bauherrn für ein Bauvorhaben bestellt. Die Fremdfirmenkoordination stützt sich auf § 8 Arbeitsschutzgesetz, § 6 DGUV Vorschrift 1 und § 13 Betriebssicherheitsverordnung und kommt zum Einsatz, wenn Firmen außerhalb klassischer Baustellen zusammenarbeiten, zum Beispiel im laufenden Betrieb von Werken, Hallen und Versammlungsstätten.
Für Hoch-, Um- und Rückbau, Industrie- und Gewerbebau, Instandhaltung und Anlagenstillstände in Industrie und Gewerbe, Hallen und Versammlungsstätten sowie für Messen, Veranstaltungen und temporäre Bauten.
Inhaber Flo Popp ist SiGeKo nach Baustellenverordnung, qualifiziert nach RAB 30, Anlage B und C, und zertifizierter Fremdfirmenkoordinator. Beide Zertifikate stammen von ExpertMe.
So früh wie möglich. Der SiGeKo ist schon während der Planung der Ausführung zu bestellen, und auch die Fremdfirmenkoordination wirkt am besten, solange Abläufe, beteiligte Firmen und Termine noch geplant werden.
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